Software-as-a-Service-Vertrag (Agentur)

Zuletzt aktualisiert: 1/20/2022

DURCH DIE AUSFÜHRUNG EINES KUNDENAUFTRAGS (DER „SO“), DER DIESE SOFTWARE-AS-A-SERVICE-VERTRETUNGSVEREINBARUNG (DIESE „SOFTWARE-AS-A-SERVICE-VERTRETUNGSVEREINBARUNG“, ZUSAMMEN MIT DEM SO, DIESE „VEREINBARUNG“) ENTHÄLT, AKZEPTIEREN SIE (ALS EINZELPERSON, FIRMA, UNTERNEHMEN, GESELLSCHAFT ODER ANDERE EINHEIT, „KUNDE“) DIESE VEREINBARUNG UND STIMMEN IHR ZU. DIESER VERTRAG STELLT EINE RECHTSGÜLTIGE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM KUNDEN UND MAVRCK LLC, EINER GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG IN DELAWARE, DAR. DIE NUTZUNG DER MAVRCK PRODUKTE (WIE UNTEN DEFINIERT) DURCH DEN KUNDEN UNTERLIEGT DEN UNTEN AUFGEFÜHRTEN BEDINGUNGEN. DER KUNDE SOLLTE SICH DAHER DIE ZEIT NEHMEN, UM VOLLSTÄNDIG ZU VERSTEHEN, WIE DIESER SOFTWARE-AS-A-SERVICE-VERTRAG DIE BEZIEHUNG DES KUNDEN ZU MAVRCK UND DIE NUTZUNG DER MAVRCK PRODUKTE DURCH DEN KUNDEN REGELT. DAS RECHT DES KUNDEN ZUR NUTZUNG DER MAVRCK-PRODUKTE IST AUSDRÜCKLICH AN DIE AKZEPTANZ DIESES SOFTWARE-AS-A-SERVICE-VERTRAGS GEBUNDEN. WENN SIE DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN EINER GESELLSCHAFT, EINES GESCHÄFTS, EINER KÖRPERSCHAFT ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, SICHERN SIE UND DIE BETREFFENDE GESELLSCHAFT, DAS GESCHÄFTS, DIE KÖRPERSCHAFT ODER DIE ANDERE JURISTISCHE PERSON ZU, DASS SIE BEFUGT SIND, DIESE JURISTISCHE PERSON AN DIESE VEREINBARUNG ZU BINDEN. WENN DER KUNDE MIT EINER BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN IST, MUSS UND DARF ER DIE MAVRCK PRODUKTE IN KEINER WEISE UND ZU KEINEM ZWECK NUTZEN.

Mavrck stellt bestimmte Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung, darunter Mavrcks proprietäre Software-as-a-Service-Plattform für Influencer Marketing und damit verbundene Produkte und Dienstleistungen zur Identifizierung, Aktivierung, Einbindung, Verwaltung und Verarbeitung von Incentives sowie Dashboards und/oder Analysen von Influencern.

Der Kunde möchte für sich selbst und im Namen der Marke(n) (wie unten definiert) die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte dargelegten Mavrck-Produkte und -Dienstleistungen (die „Mavrck-Produkte“) nutzen, um Marketingkampagnen unter Verwendung der Mavrck-Produkte gemäß den unten dargelegten Bedingungen und Konditionen durchzuführen.

1. ABONNIERUNG

Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Mavrck dem Kunden hiermit ein nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, nicht ausschließliches Recht, auf die Mavrck-Produkte zuzugreifen und diese ausschließlich im Objektcode-Format zu nutzen, um Influencer auf Social-Media-Websites (wie Facebook und Twitter) im Namen des Kunden und im Namen der Kunden des Kunden, die in der jeweiligen SO identifiziert sind (jeweils eine „Marke“), zu identifizieren, zu aktivieren und mit ihnen in Kontakt zu treten. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages wird Mavrck dem Kunden den Zugang zu den Mavrck-Produkten ermöglichen. Der Kunde hat ein begrenztes Recht, die vorstehenden Rechte an jede Marke für und in Verbindung mit der Bewertung, Erstellung und Einstellung von Influencern im Namen dieser Marke zu unterlizenzieren. Der Kunde stellt sicher, dass jede Marke die Mavrck-Produkte nur so nutzt, wie es dieser Vertrag (einschließlich der anwendbaren SO) ausdrücklich erlaubt, und ist für alle Handlungen oder Unterlassungen jeder Marke, die gegen diesen Vertrag verstoßen, verantwortlich und haftbar, als wäre diese Marke der Kunde“. Der Kunde erkennt an, dass sein Zugang und seine Nutzung der Mavrck-Produkte auf den Zugang beschränkt ist, der auf www.mavrck.co und anderen bezeichneten Websites verfügbar ist, für die Mavrck dem Kunden Zugang zur Nutzung der Mavrck-Produkte gewährt.

Die folgenden Beschränkungen und Einschränkungen gelten für die Mavrck-Produkte:

a) Der Kunde darf Personen, die keine Mitarbeiter des Kunden sind, keinen Zugang zu den Mavrck-Produkten gewähren, es sei denn, MARVCK hat dem schriftlich zugestimmt („autorisierte Benutzer“).

b) Außer in den Fällen, in denen dies ausdrücklich erlaubt ist, darf der Kunde Dritten nicht gestatten oder sie dazu ermächtigen: (i) den Quellcode, den Objektcode oder die zugrundeliegende Struktur, Ideen oder Algorithmen der Mavrck-Produkte zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, diese zu entdecken; (ii) die Mavrck-Produkte zu modifizieren, zu übersetzen oder von ihnen abgeleitete Werke zu erstellen; (iii) die Mavrck-Produkte zu kopieren (außer zu Archivierungszwecken), zu vermieten, zu verleasen, zu vertreiben, zu verpfänden, abzutreten oder anderweitig zu übertragen oder ein Pfandrecht, ein Sicherungsrecht oder eine sonstige Belastung zuzulassen; (iv) die Mavrck-Produkte für Timesharing- oder Service-Bureau-Zwecke oder anderweitig zugunsten Dritter zu nutzen; (v) die Integrität oder Leistung der Mavrck-Produkte oder der mit ihnen verbundenen Systeme, Hardware oder Netzwerke zu hacken, zu manipulieren, zu stören oder zu unterbrechen oder anderweitig zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu den Produkten zu verschaffen, oder Inhalte oder Technologien, die in den vorgenannten Produkten enthalten sind; oder (vi) Eigentumshinweise oder Etiketten von Mavrck oder seinen Lieferanten auf einem Mavrck-Produkt zu entfernen oder zu verdecken.

2. KUNDENBETREUUNG

Mavrck bietet dem Kunden technischen Support für die vom Kunden benannten Vertreter per Telefon oder E-Mail während der regulären Geschäftszeiten von Mavrck (Montag bis Freitag, 8:30 bis 18:00 Uhr (Eastern Time), mit Ausnahme der im Commonwealth of Massachusetts geltenden Feiertage). Solange der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, stellt Mavrck dem Kunden die im Service Level Agreement unter www.mavrck.co/legal/sla beschriebenen Dienste zur Verfügung.

3. VERANTWORTLICHKEITEN DER KUNDEN

Der Kunde wird, und wird sicherstellen, dass jede Marke,: (a) innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens (wie unten definiert) eine Genehmigung, Änderungen oder eine eigene kreative Arbeit vorlegen, oder Mavrck wird eine öffentlich verfügbare kreative Arbeit verwenden, um dem Kunden die Mavrck-Produkte zu liefern; (b) die alleinige Verantwortung für die Verwaltung des Kundeninhalts und des Influencer-Inhalts (wie unten definiert) auf den Mavrck-Produkten zu übernehmen, sofern diese Verantwortung nicht im Rahmen der in der ANB beschriebenen Dienstleistungen an Mavrck delegiert wird; (c) die Mavrck-Produkte nur für Zwecke zu verwenden, die durch diesen Vertrag und alle anwendbaren lokalen, staatlichen, nationalen oder internationalen Gesetze oder Vorschriften erlaubt sind; (d) die Mavrck-Produkte nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die gegen Vereinbarungen mit Dritten verstößt, an denen der Kunde beteiligt ist oder die dem Kunden von Mavrck im Voraus mitgeteilt wurden, (e) in den Mavrck-Produkten einen Link zu den Datenschutzbestimmungen des Kunden aufzunehmen und diese einzuhalten; (f) die Mavrck-Produkte nicht zu verwenden, um zu illegalen Aktivitäten oder anderen Aktivitäten aufzurufen, die die Rechte von Mavrck oder anderer verletzen; (g) keine „Deep-Links“, „Page-Scrape“, „Robots“, „Spiders“ oder andere automatische Geräte, Programme, Algorithmen oder Methoden oder ähnliche oder gleichwertige manuelle Verfahren zu verwenden, um auf die Mavrck-Produkte zuzugreifen, sie zu erwerben, zu kopieren oder zu überwachen, oder um die Navigationsstruktur oder die Darstellung der Mavrck-Produkte in irgendeiner Weise zu reproduzieren oder zu umgehen, um Materialien, Dokumente oder Informationen zu erhalten oder zu versuchen, sie durch Mittel zu erhalten, die nicht absichtlich über die Mavrck-Produkte zur Verfügung gestellt werden; (h) nicht zu versuchen, sich durch Hacking, Passwort-Mining oder andere Mittel unbefugten Zugang zu Teilen oder Funktionen der Mavrck-Produkte oder zu anderen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen, die mit den Mavrck-Produkten oder einem unserer Server verbunden sind; (i) keine Handlungen vorzunehmen, die die Infrastruktur der Mavrck-Produkte oder unsere Systeme oder Netzwerke oder mit den Mavrck-Produkten verbundene Systeme oder Netzwerke in unangemessener oder unverhältnismäßig großer Weise belasten; (j) keine Geräte, Software oder Routinen zu verwenden, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Mavrck-Produkte oder eine Transaktion, die über die Mavrck-Produkte abgewickelt wird, oder die Nutzung der Mavrck-Produkte durch eine andere Person beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen versuchen; und (k) das „Powered by Mavrck“-Logo und/oder den Hyperlink auf Mavrck-Produkten nicht zu entfernen. Der Kunde ist außerdem dafür verantwortlich, mit jedem Influencer, der vom Kunden oder einer Marke im Zusammenhang mit der Nutzung der Mavrck-Produkte beauftragt wird (sei es durch die Aufnahme eines Links zu den Nutzungsbedingungen des Kunden in die Mavrck-Produkte oder auf andere Weise), eine Vereinbarung zu treffen, nach der der Kunde die erforderlichen Rechte erhält, damit der Kunde, die betreffende Marke und Mavrck die von diesen Influencern im Namen des Kunden oder der betreffenden Marke erstellten Inhalte (Influencer-Inhalte“) im Rahmen dieser Vereinbarung und jeder Vereinbarung zwischen dem Kunden und der betreffenden Marke nutzen können.

Nur autorisierte Nutzer, denen ein eindeutiges Login für die Mavrck-Produkte zugewiesen wurde, sind berechtigt, auf die Mavrck-Produkte zuzugreifen und sie im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen. Der Kunde muss: (a) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf die Mavrck-Produkte oder deren Nutzung zu verhindern und Mavrck unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche Nutzung zu informieren; (b) die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit der Kundeninhalte und Kundendaten (jeweils wie unten definiert) zu übernehmen und (c) die Mavrck-Produkte nur in Übereinstimmung mit der Dokumentation, diesem Vertrag und allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zu verwenden. Der Kunde haftet allein für die Nutzung von Konten, die mit den Anmeldedaten des Kunden oder seiner autorisierten Benutzer verbunden sind.

4. INHALT

Wie hierin verwendet, bedeutet „Kundeninhalt“ alle Texte, Buchauszüge, Werbematerialien, Bilder, Fotos, Videos, Töne, musikalische Werke oder andere Urheberwerke, die der Kunde oder eine Marke Mavrck im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, einschließlich über die Mavrck-Produkte, jedoch ausdrücklich unter Ausschluss von Kundendaten (wie unten definiert). Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages gewährt der Kunde Mavrck hiermit ein nicht exklusives, weltweites, lizenzfreies, voll bezahltes, nicht unterlizenzierbares (außer an Auftragnehmer, die Dienstleistungen im Namen des Kunden oder von Mavrck erbringen), nicht übertragbares (außer wie in Abschnitt 19 dargelegt) Recht und eine Lizenz zum Kopieren, Verteilen, Anzeigen, Ändern und anderweitigen Verwenden des Kundeninhalts und des Influencer-Inhalts in Verbindung mit der Bereitstellung der Mavrck-Produkte für den Kunden im Rahmen dieses Vertrages. Im Verhältnis zwischen den Parteien behält sich der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen an den Kunden- und Influencer-Inhalten vor, mit Ausnahme der Rechte, die Mavrck im Rahmen dieses Vertrags ausdrücklich gewährt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Kopien, Duplikate oder Backups von Kunden- oder Influencer-Inhalten zu erstellen. Mavrck ist nicht berechtigt, Urheberrechts- oder Markenhinweise oder andere Hinweise zu entfernen, die in oder mit Kunden- oder Influencer-Inhalten enthalten sind.

5. DATENRECHTE

Der Begriff „Mavrck-Daten“ bezeichnet alle Daten oder Informationen, die Mavrck dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Influencer-Daten oder -Informationen, auf die der Kunde über die Mavrck-Produkte zugreift. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages gewährt Mavrck dem Kunden hiermit eine unentgeltliche, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare (sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gestattet) Lizenz zur Nutzung der Mavrck-Daten während der Laufzeit dieses Vertrages zur Durchführung von Marketingaktivitäten innerhalb der Mavrck-Produkte. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, erwirbt der Kunde keine Rechte oder Anteile an den Mavrck-Daten im Rahmen dieses Vertrags.

Der Begriff Kundendaten“ bezeichnet alle Daten oder Informationen, die Mavrck im Rahmen dieser Vereinbarung vom Kunden oder einer Marke zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Influencer-Daten oder -Informationen, die vom Kunden oder einer Marke über die Mavrck-Produkte zur Verfügung gestellt werden. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages gewährt der Kunde Mavrck hiermit ein nicht ausschließliches, gebührenfreies, voll bezahltes, nicht unterlizenzierbares (mit Ausnahme von Vertragspartnern, die im Auftrag des Kunden oder von Mavrck Dienstleistungen erbringen), nicht übertragbares (mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 19) Recht und eine Lizenz zum Kopieren, Verteilen, Anzeigen, Ändern und anderweitigen Nutzen der Kundendaten (a) in Verbindung mit der Bereitstellung der Mavrck-Produkte für den Kunden im Rahmen dieses Vertrags und (b) in Bezug auf Kundendaten, die öffentlich zugänglich sind, für die Zwecke des Ausbaus der Influencer-Communities von Mavrck, der Durchführung von Marketingaktivitäten und der Durchführung von Marketing- und statistischen Analysen. Um Zweifel auszuschließen, darf Mavrck während der Laufzeit dieses Vertrages und danach alle öffentlich zugänglichen Daten oder Daten, die sich bereits in der Kontrolle von Mavrck befinden, unabhängig davon, ob es sich bei diesen Daten um Kundendaten im Sinne dieses Vertrages handelt, für alle nach geltendem Recht zulässigen Zwecke nutzen; vorausgesetzt, dass Mavrck diese Daten nicht in einer Weise nutzt, die den Kunden als Quelle dieser Daten identifiziert. Für den Fall, dass die Kundendaten personenbezogene Daten enthalten, die der Allgemeinen Datenschutzverordnung 2016/679 („DSGVO“) der Europäischen Union (EU) unterliegen, schließen die Parteien einen separaten Zusatz zur Datenverarbeitung ab, um die Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO zu regeln.

6. MARKEN UND MARKETING

Der Kunde gewährt Mavrck hiermit ein nicht ausschließliches, weltweites, gebührenfreies, voll bezahltes, nicht unterlizenzierbares (außer an Auftragnehmer, die Dienstleistungen im Namen des Kunden oder von Mavrck erbringen), nicht übertragbares (außer wie in Abschnitt 19 dargelegt) Recht und eine Lizenz zum Kopieren, Anzeigen und anderweitigen Verwenden der Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Bilder, Charaktere, Logos, Domainnamen und anderer unterscheidungskräftiger Markenmerkmale oder anderer Identifizierungen („Marken“) des Kunden und jeder Marke in Verbindung mit seinen Leistungen im Rahmen dieses Vertrags. Jede andere vorgeschlagene Nutzung der Marken bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden, mit der Ausnahme, dass Mavrck den Kunden als Kunden auf der/den Website(s) von Mavrck aufführen darf. Keine der Parteien wird die andere in falscher, irreführender oder herabsetzender Weise darstellen. Die Parteien vereinbaren ferner, Pressemitteilungen, Marketinganfragen und Fallstudien zu verfassen, wobei alle derartigen gemeinsamen Marketingaktivitäten vor der Veröffentlichung einvernehmlich zu vereinbaren sind.

7. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

Mit Ausnahme der in Abschnitt 1 ausdrücklich genannten Fälle besitzt der Kunde keine Rechte, Titel oder Anteile an den Mavrck-Produkten, an Aktualisierungen, Erweiterungen, Verbesserungen oder Modifikationen derselben oder an den darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechten (unabhängig davon, ob diese Rechte registriert sind oder nicht und wo auf der Welt diese Rechte bestehen) und wird diese auch nicht erwerben. Mavrck gewährt dem Kunden keine anderen Rechte als die in diesem Vertrag ausdrücklich gewährten und behält sich diese vor.

8. FEEDBACK

Mavrck steht es frei, die Ideen, Vorschläge, Rückmeldungen oder Materialien (oder Teile davon) des Kunden im Zusammenhang mit den Mavrck-Produkten zu implementieren, zu nutzen, zu modifizieren oder anderweitig zu verwerten, ohne dass der Kunde eine Zahlung oder sonstige Verpflichtung gegenüber Mavrck hat. Der Kunde erkennt an, dass Mavrck die Mavrck-Produkte von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen modifizieren, aktualisieren oder anderweitig ändern kann. Sollten solche Änderungen zu einer verminderten Funktionalität führen, kann der Kunde diesen Vertrag gemäß den Kündigungsbestimmungen in Abschnitt 12 dieses Vertrages kündigen, ohne dass ihm für die Ausübung dieses Rechts eine Strafe droht.

9. ANREIZEITEN

Wenn der Kunde in Verbindung mit einer bestimmten Kampagne wünscht, dass Mavrck die Incentives des Kunden verwaltet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lieferung von Incentive-Produkten an Influencer, werden die Parteien die Bedingungen für solche Lieferungen und Incentive-Produkte in der jeweiligen SO in angemessener Weise festlegen. „Incentive-Produkte“ sind alle Produkte oder andere Materialien, die der Kunde Mavrck im Rahmen dieser SO zur Verfügung stellt(z.B. Bargeld, Geschenkkarten und Waren). Wenn Mavrck die Incentives des Kunden verwaltet, wird der Kunde von jedem Influencer, an den der Kunde (oder die betreffende Marke) wünscht, dass Mavrck Incentive-Produkte liefert, verlangen, sich über die Mavrck-Produkte gemäß den Bedingungen zu registrieren, denen jeder Influencer bei der Registrierung zustimmt, oder er wird sicherstellen, dass jede Marke dies verlangt. Mavrck kann solche Lieferungen von Incentive-Produkten an Dritte weitervergeben oder anderweitig delegieren. Mavrck (einschließlich seiner Subunternehmer) ist in Bezug auf diese Incentive-Produkte ein Verwahrer und leitet diese Incentive-Produkte im Namen des Kunden an den/die entsprechenden Influencer weiter, und Mavrck (einschließlich seiner Subunternehmer) ist weder ein Verkäufer noch ein Vertreiber von Incentive-Produkten. Jede Lieferung von Incentive-Produkten durch Mavrck (einschließlich seiner Subunternehmer) an einen Influencer hängt davon ab, dass Mavrck diese vom Kunden und/oder der jeweiligen Marke in Übereinstimmung mit der geltenden SO erhält. Wenn eine Mitteilung der Beschwerdepunkte Barmittel oder Barmitteläquivalente (d.h.Mavrck wird keine Zahlungen an Influencer leisten, bevor Mavrck diese Gelder vom Kunden und/oder der jeweiligen Marke erhalten hat, es sei denn, die Parteien vereinbaren einvernehmlich Rechnungsstellungsbedingungen in der jeweiligen SO, die den Abschnitten 10 und 11 unterliegen. Das Eigentum an allen Anreizprodukten verbleibt zu jeder Zeit beim Kunden (oder der jeweiligen Marke), bis sie an den/die jeweiligen Influencer geliefert werden; zu diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den Anreizprodukten direkt vom Kunden (oder der jeweiligen Marke) auf den/die jeweiligen Influencer über.

10. GEBÜHREN UND ZAHLUNGEN

Der Kunde zahlt an Mavrck alle in der Mitteilung der Beschwerdepunkte festgelegten Gebühren in Übereinstimmung mit den hierin festgelegten Bedingungen. Alle Zahlungen sind bei Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, sofern in der Mitteilung der Beschwerdepunkte nichts anderes angegeben ist. Für überfällige Beträge kann eine Verspätungsgebühr in Höhe von achtzehn Prozent pro Jahr (18 %) oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz erhoben werden, und die Verspätungsgebühren werden monatlich auf alle ausstehenden Beträge erhoben, beginnend mit dem Tag, an dem die Zahlung fällig war. Alle Kosten, die für die Eintreibung fälliger Beträge anfallen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten) und alle Bankgebühren sind vom Kunden an Mavrck zu zahlen.

11. STEUERN

Die Gebühren und alle anderen im Rahmen dieses Vertrags fälligen Beträge sind Nettobeträge, ausschließlich aller Steuern, Abgaben und Veranlagungen, einschließlich und ohne Einschränkung aller Verkaufs-, Quellen-, Mehrwertsteuer-, Verbrauchs-, Wert- und Nutzungssteuern (zusammenfassend als „Steuern“ bezeichnet), und unterliegen nicht der Aufrechnung oder Reduzierung aufgrund von Steuern, die dem Kunden entstehen oder anderweitig infolge dieses Vertrags fällig werden. Der Kunde ist für alle Steuern im Zusammenhang mit der Nutzung der Mavrck-Produkte verantwortlich und hat diese direkt zu zahlen, mit Ausnahme der Steuern, die auf dem Einkommen von Mavrck basieren. In allen anderen Fällen ist der Kunde dafür verantwortlich, die auf den Verkauf seiner Produkte (einschließlich der Anreizprodukte) anfallenden Steuern zu erheben und die Zahlungen an die zuständige Steuerbehörde zu überweisen. Der Kunde wird Mavrck entschädigen, verteidigen und schadlos halten von und gegen alle anwendbaren Steuern, die sich aus den mit den Mavrck-Produkten ausgeführten Transaktionen ergeben, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Einkommen von Mavrck basieren.

12. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

Diese Vereinbarung beginnt am Tag der Unterzeichnung der Mitteilung der Beschwerdepunkte (das „Datum des Inkrafttretens“) und bleibt danach bis zu dem in der Mitteilung der Beschwerdepunkte festgelegten Enddatum in Kraft, sofern sie nicht gemäß diesem Abschnitt 12 oder durch schriftliche Vereinbarung der Parteien ersetzt oder anderweitig beendet wird. Jede Partei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei eine der Bedingungen dieser Vereinbarung wesentlich verletzt und die verletzende Partei diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung behebt.

Sollte eine der Parteien in Konkurs gehen, ein freiwilliges Insolvenzverfahren nach Chapter 7 einleiten, eine Generalabtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornehmen, die Einsetzung eines Konkursverwalters für sie oder ihr Vermögen beantragen oder ihr zustimmen oder schriftlich zugeben, dass sie nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, kann die andere Partei diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen.

Eine Beendigung oder ein Auslaufen dieses Abkommens entbindet keine der Parteien von den hierin begründeten Verpflichtungen. Der Kunde wird die Nutzung der Mavrck-Produkte bis einschließlich des letzten Tages, an dem die Mavrck-Produkte dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, in voller Höhe bezahlen. Bei Beendigung oder Ablauf des Vertrages enden alle von Mavrck im Rahmen dieses Vertrages eingeräumten Rechte und alle Verpflichtungen von Mavrck zur Bereitstellung der Mavrck-Produkte mit sofortiger Wirkung und der Kunde wird die Nutzung der Mavrck-Produkte einstellen. Bei Beendigung oder Auslaufen dieser Vereinbarung gibt jede Partei alle Kopien oder sonstigen Verkörperungen der vertraulichen Informationen der anderen Partei zurück oder vernichtet sie. Bei Beendigung oder Ablauf dieses Vertrages gibt Mavrck dem Kunden alle Kundeninhalte zurück und vernichtet Kopien dieser Kundeninhalte. Mavrck löscht alle Kundeninhalte von allen Computern, Netzwerken oder Softwaresystemen, die sich unter seiner Kontrolle befinden, und bescheinigt dem Kunden, dass er die Anforderungen dieser Bestimmung erfüllt.

13. SURVIVAL

Aufgelaufene Zahlungsverpflichtungen, dieser Abschnitt 13, der vorletzte Satz von Abschnitt 5 und die Abschnitte 6, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 16, 17, 18 und 19 überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung.

14. VERTRAULICHKEIT

„Vertrauliche Informationen“ sind alle nicht öffentlichen vertraulichen und/oder geschützten Informationen, unabhängig davon, ob sie in greifbarer Form vorliegen, die von einer der Parteien offengelegt werden und die die offenlegende Partei entweder als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet oder innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Offenlegung gegenüber der anderen Partei schriftlich als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet hat; jedochunter der Voraussetzung, dass Geschäftspläne, Strategien, Technologie, Forschung und Entwicklung, aktuelle und potenzielle Kunden, Abrechnungsunterlagen und Produkte oder Dienstleistungen einer offenlegenden Partei als vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei gelten, auch wenn sie nicht entsprechend gekennzeichnet oder identifiziert sind. Zu den vertraulichen Informationen von Mavrck gehören unter anderem die Mavrck-Produkte, die Mavrck-Daten und die Bedingungen dieses Vertrages. Außer in den Fällen, in denen dies nach dieser Vereinbarung zulässig ist, wird keine Partei (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei in irgendeiner Weise zu nutzen; (b) ein Recht an den vertraulichen Informationen der anderen Partei zu erwerben; (c) vertrauliche Informationen der anderen Partei an Dritte weiterzugeben; oder (d) sich weigern, die vertraulichen Informationen der anderen Partei auf Anfrage unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Ungeachtet des Vorstehenden gilt dieser Abschnitt nicht für Informationen, die die empfangende Partei nachweisen kann: (i) ohne eigenes Verschulden Teil des öffentlichen Bereichs ist oder wird, oder (ii) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei im Besitz der empfangenden Partei befand, wie aus den zum Zeitpunkt der Offenlegung vorhandenen Akten hervorgeht. Jede Partei wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit und den Wert der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu schützen. Ungeachtet der Bestimmungen dieser Vereinbarung kann jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei ganz oder teilweise ihren Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Direktoren, Beratern und professionellen Beratern (z. B. Anwälten, Wirtschaftsprüfern, Finanzberatern, Buchhaltern und anderen professionellen Vertretern) offenlegen, die diese Informationen kennen müssen und die rechtlich durch Vertraulichkeitsverpflichtungen zur Geheimhaltung dieser vertraulichen Informationen verpflichtet sind oder, im Falle von professionellen Beratern, durch ethische Verpflichtungen zur Geheimhaltung dieser vertraulichen Informationen in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung verpflichtet sind. Darüber hinaus ist jede Partei berechtigt, die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder von einem Gericht oder einer Regierungsbehörde angeordnet ist, nachdem sie die andere Partei davon in Kenntnis gesetzt und dieser die Möglichkeit gegeben hat, eine Schutzanordnung zu beantragen. Die Parteien werden gegenseitig genehmigte Pressemitteilungen herausgeben, in denen sie den Abschluss dieser Vereinbarung ankündigen, und sie können die Existenz dieser Vereinbarung und die Beziehung der Parteien in ihren jeweiligen Marketingmaterialien, Finanzberichten, Präsentationen, Website-Materialien, Kundenlisten und anderen Medien offenlegen, aber der Kunde muss Mavrck jede derartige Offenlegung vor der Offenlegung zur Genehmigung vorlegen, und in keinem Fall darf eine der Parteien die finanziellen oder sonstigen Bedingungen dieser Vereinbarung offenlegen. Im Falle eines tatsächlichen oder drohenden Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts 14 ist die Partei, die nicht gegen die Bestimmungen verstößt, berechtigt, sofortige Unterlassungsansprüche und andere billigkeitsrechtliche Ansprüche geltend zu machen, ohne auf andere ihr zur Verfügung stehende Rechte oder Rechtsmittel zu verzichten. Jede Partei benachrichtigt die andere unverzüglich schriftlich, wenn sie Kenntnis von Verstößen gegen die in dieser Vereinbarung festgelegten Geheimhaltungspflichten erhält.

15. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

Zusätzlich zu den an anderer Stelle hierin enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen:

Mavrck erklärt und garantiert, dass: (a) dass es über die uneingeschränkte Befugnis und Vollmacht verfügt, dieses Abkommen zu schließen und seine Verpflichtungen aus diesem Abkommen zu erfüllen; (b) dieses Abkommen eine gültige und verbindliche Verpflichtung darstellt; (c) es seine Verpflichtungen aus diesem Abkommen in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Regelungen erfüllen wird; (d) die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht gegen eine Bestimmung einer Vereinbarung verstößt, deren Vertragspartei er ist oder an die er gebunden ist; (e) die Mavrck-Produkte und die Nutzung der Mavrck-Produkte im Rahmen dieses Vertrages nach Wissen von Mavrck keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen oder missbrauchen; und (f) er wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Mavrck-Produkte frei von jeglichem Material zu halten, das die Installation oder Übertragung von Malware ermöglicht oder verursacht oder in irgendeiner Weise die Installation oder Übertragung von Malware erleichtert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spyware, Viren, Würmer, Rootkits, Adware, Keystroke-Logger, Dialer, Zeitbomben oder Zeitsperren oder Bot-Software.

Der Kunde erklärt und garantiert, dass: (a) dass es über die uneingeschränkte Befugnis und Vollmacht verfügt, dieses Abkommen zu schließen und seine Verpflichtungen aus diesem Abkommen zu erfüllen; (b) dieses Abkommen eine gültige und verbindliche Verpflichtung darstellt; (c) es seine Verpflichtungen aus diesem Abkommen in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Regelungen erfüllen wird; (d) die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht gegen eine Bestimmung einer Vereinbarung verstößt, deren Vertragspartei er ist oder an die er gebunden ist; (e) er über alle Rechte, Lizenzen und Genehmigungen verfügt, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind; (f) er Eigentümer des Kundeninhalts ist oder anderweitig das Recht hat, den Kundeninhalt in Verbindung mit den Mavrck-Produkten zu nutzen, und dass Mavrck durch die hierin erlaubte Nutzung des Kundeninhalts keine Rechte Dritter verletzt; und (g) sie hat das Recht auf (i) alle Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen, die er über die Mavrck-Produkte verkauft, und (ii) alle Incentive-Produkte an Mavrck zur Weiterleitung an den/die jeweiligen Influencer zu liefern.

16. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND -BESCHRÄNKUNGEN

In Verbindung mit dem Zugang und der Nutzung der Mavrck-Produkte durch den Kunden kann Mavrck dem Kunden bestimmte Vorlagedokumente zur Verfügung stellen, die für den Kunden in Verbindung mit der Nutzung der Mavrck-Produkte nützlich sein können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vorlagedokumente für Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien (die „Vorlagedokumente“). MAVRCK GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE VORLAGENPOLITIK. DER KUNDE NIMMT ZUR KENNTNIS UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS MAVRCK KEINE RECHTLICHE ODER SONSTIGE BERATUNG IN BEZUG AUF DIE DOKUMENTE DER VORLAGE LEISTET. MAVRCK IST KEINE ANWALTSKANZLEI UND ÜBT KEINE ANWALTLICHE TÄTIGKEIT AUS. DIE RICHTLINIENVORLAGEN SOLLTEN NICHT ALS ERSATZ FÜR DEN RAT EINES KOMPETENTEN RECHTSBEISTANDS VERWENDET WERDEN. DER KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DER KUNDE UND NICHT MAVRCK ALLE RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER RICHTLINIENVORLAGEN BEWERTEN UND TRAGEN MUSS, EINSCHLIESSLICH DES VERTRAUENS AUF DIE RICHTIGKEIT, RECHTMÄSSIGKEIT, ANGEMESSENHEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT ODER NÜTZLICHKEIT SOLCHER RICHTLINIENVORLAGEN. DER KUNDE IST DAFÜR VERANTWORTLICH, SICH ÜBER DIE IN SEINEM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH GELTENDEN GESETZE UND VORSCHRIFTEN ZU INFORMIEREN UND SIE EINZUHALTEN.

SOFERN HIERIN NICHTS ANDERES VORGESEHEN IST, WERDEN DIE HIERIN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN MAVRCK PRODUKTE OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER QUALITÄT, DER GENAUIGKEIT, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. MAVRCK GARANTIERT NICHT, DASS DIE MAVRCK PRODUKTE FEHLERFREI SIND ODER DASS DER BETRIEB DER MAVRCK PRODUKTE NICHT UNTERBROCHEN WIRD. MAVRCK LEHNT AUSDRÜCKLICH JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE INCENTIVE-PRODUKTE AB.

MIT AUSNAHME DER HAFTUNG AUS (A) DIE ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI GEMÄSS ABSCHNITT 17, (B) VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI GEMÄSS ABSCHNITT 14 ODER (C) DIE VERLETZUNG ODER WIDERRECHTLICHE ANEIGNUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS DER ANDEREN PARTEI, SO HAFTET KEINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI AUFGRUND VON VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINER ANDEREN RECHTLICHEN ODER BILLIGEN THEORIE FÜR (A) JEGLICHE ENTGANGENEN GEWINNE, Kosten für die Beschaffung von Ersatzgütern oder -dienstleistungen ODER ANDERE FOLGESCHÄDEN, SPEZIELLE, INDIREKTE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, SELBST WENN EINE PARTEI DIE ANDERE VORHER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN HAT UND SOLCHE SCHÄDEN VORAUSSEHBAR SIND ODER (B) JEGLICHE DIREKTE SCHÄDEN, DIE (GESAMT) die Beträge übersteigen, die MAVRCK im Rahmen dieses Vertrags in den vorangegangenen 12 Monaten erhalten hat; diese Begrenzung gilt jedoch nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens einer Partei.

JEDE BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG, DIE EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, EINEN GARANTIEAUSSCHLUSS ODER EINEN SCHADENSERSATZAUSSCHLUSS VORSIEHT, DIENT DAZU, DIE RISIKEN DIESER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN AUFZUTEILEN. JEDE DIESER BESTIMMUNGEN IST TRENNBAR UND UNABHÄNGIG VON ALLEN ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG, UND JEDE DIESER BESTIMMUNGEN GILT AUCH DANN, WENN SIE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT.

17. ENTSCHÄDIGUNG

Mavrck verteidigt den Kunden und die leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter des Kunden („von der Haftung freigestellte Parteien“) gegen alle Ansprüche, Behauptungen oder Klagen Dritter (ein „Anspruch“), die sich aus der Behauptung ergeben, dass die autorisierte Nutzung eines Mavrck-Produkts durch den Kunden ein Urheberrecht verletzt oder ein Geschäftsgeheimnis eines Dritten veruntreut. Darüber hinaus stellt Mavrck die vom Kunden freigestellte Partei von allen tatsächlich zugesprochenen oder gezahlten Schäden in diesem Zusammenhang frei, einschließlich angemessener Anwaltskosten. Ungeachtet des Vorstehenden gilt die Freistellungsverpflichtung von Mavrck nicht für Ansprüche, die sich ergeben aus (a) der Veränderung eines Mavrck-Produkts durch eine andere Partei als Mavrck ohne die ausdrückliche Zustimmung von Mavrck; (b) der Kombination, dem Betrieb oder der Nutzung eines Mavrck-Produkts mit anderen Produkten, Daten oder Dienstleistungen, wenn ein solches Mavrck-Produkt für sich genommen nicht rechtsverletzend wäre; oder (c) der unbefugten oder missbräuchlichen Nutzung eines Mavrck-Produkts. Wenn die Nutzung eines Mavrck-Produkts durch den Kunden Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung geworden ist oder nach Ansicht von Mavrck wahrscheinlich werden wird, kann Mavrck nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) dem Kunden das Recht verschaffen, das betreffende Mavrck-Produkt weiterhin wie hier festgelegt zu nutzen, (ii) das Mavrck-Produkt ersetzen oder modifizieren, so dass es keine Verletzung mehr darstellt, solange das Mavrck-Produkt eine mindestens gleichwertige Funktionalität aufweist, (iii) das Mavrck-Produkt durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder (iv) wenn die Optionen (i) bis (iii) nicht angemessen durchführbar sind, diese Vereinbarung kündigen. Dieser Abschnitt 17 regelt die gesamten Verpflichtungen von Mavrck und die einzigen Rechtsmittel des Kunden im Zusammenhang mit Ansprüchen in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte Dritter.

Der Kunde verpflichtet sich, Mavrck und die leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter von Mavrck („freigestellte Parteien von Mavrck“) gegen jegliche Ansprüche zu verteidigen, die sich ergeben aus (a) grobe Fahrlässigkeit, Bösgläubigkeit, betrügerische Handlungen oder Unterlassungen oder absichtliches oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden oder einer Marke, (b) jede Nutzung oder Offenlegung eines Mavrck-Produkts durch den Kunden oder eine Marke, die gegen diesen Vertrag verstößt, (c) die Ausübung von Rechten, die Mavrck vom Kunden an den Kundeninhalten, Influencer-Inhalten oder Kundendaten in Übereinstimmung mit diesem Vertrag eingeräumt wurden, (d) die Verwendung von Vorlagenrichtlinien durch den Kunden oder eine Marke, oder (e) die Anreizprodukte. Darüber hinaus stellt der Kunde die von Mavrck entschädigte Partei von allen tatsächlich zugesprochenen oder gezahlten Schäden in diesem Zusammenhang frei, einschließlich angemessener Anwaltskosten.

Die Partei, die eine Entschädigung beantragt (die „entschädigte Partei“), informiert die andere Partei (die „entschädigende Partei“) unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch, der unter die vorstehenden Entschädigungen fällt. Die Parteien verpflichten sich, bei diesen Verfahren uneingeschränkt zu kooperieren. Die entschädigende Partei hat das Recht, sich gegen solche Ansprüche mit Anwälten zu verteidigen, die für die entschädigte Partei in angemessener Weise annehmbar sind, und hat die Kontrolle über den Rechtsstreit, die Verhandlung und die Beilegung eines solchen Anspruchs. Die entschädigte Partei kann sich auf eigene Kosten durch einen Anwalt vertreten lassen. Keine der Parteien wird einen Vergleich schließen, der die Rechte der anderen Partei wesentlich beeinträchtigt, und keine der Parteien ist verpflichtet, die andere Partei für einen Vergleich zu entschädigen, der ohne die Zustimmung der entschädigenden Partei geschlossen wurde, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf.

18. DISPUTES

Ungeachtet gegenteiliger gesetzlicher Bestimmungen muss jeder Anspruch oder Klagegrund, der sich aus der Nutzung der Mavrck-Produkte oder dieser Vereinbarung durch den Kunden ergibt oder damit zusammenhängt („Klage“), innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Klage eingereicht werden, andernfalls ist sie für immer verjährt. Jede Klage muss gemäß einem der nachstehenden Unterabschnitte oder gemäß einer anderen schriftlichen Vereinbarung der Parteien beigelegt werden.

Das Zustandekommen, die Auslegung und die Interpretation dieser Vereinbarung unterliegen den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts unter Ausschluss jeglicher Regeln oder Grundsätze, die auf das materielle Recht eines anderen Staates oder einer anderen Gerichtsbarkeit verweisen und dieses anwenden würden. Mit Ausnahme der im nachstehenden Absatz genannten Fälle unterwirft sich jede Partei für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit von die Staats- und Bundesgerichte in Boston, Massachusetts, und verzichtet auf jegliche Einwände bezüglich der Zuständigkeit, des Gerichtsstandes oder der Unzulänglichkeit des Gerichtsstandes gegenüber diesen Gerichten.

Bei allen Klagen (mit Ausnahme von Unterlassungsklagen und sonstigen Klagen nach dem Billigkeitsrecht), bei denen der Gesamtbetrag der geforderten Entschädigung weniger als 10.000 USD beträgt, kann jede der Parteien wählen, die Streitigkeit auf kostengünstige Weise durch ein verbindliches, nicht auf einer Verhandlung beruhendes Schiedsverfahren beizulegen (und wenn eine solche Wahl getroffen wird, muss die Klage wie hier vorgesehen geschlichtet werden). Entscheidet sich eine Partei für ein Schiedsverfahren, so leitet sie dieses im Commonwealth of Massachusetts und über einen etablierten Anbieter für alternative Streitbeilegung („ADR“) ein, auf den sich die Parteien geeinigt haben. Der ADR-Anbieter und die Parteien müssen die folgenden Regeln einhalten: (i) Das Schiedsverfahren wird telefonisch, online und/oder ausschließlich auf der Grundlage schriftlicher Eingaben durchgeführt; (ii) das Schiedsverfahren beinhaltet kein persönliches Erscheinen der Parteien oder Zeugen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart; und (iii) jedes Urteil über den Schiedsspruch des Schiedsrichters kann vor jedem zuständigen Gericht gefällt werden.

19. ALLGEMEINES

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Mitteilungen, Zusicherungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien, ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf den Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung. Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen: (a) sie werden in dem Maße angepasst, wie es erforderlich ist, um dem geltenden Recht zu entsprechen, oder gestrichen, wenn sie nicht angepasst werden können, so dass die Gültigkeit dieses Abkommens nicht beeinträchtigt wird; und (b) die übrigen Bestimmungen bleiben in Kraft. Eine Änderung dieser Vereinbarung oder eines Anhangs ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt und von jeder der Parteien unterzeichnet wurde. Jeder Verzicht oder jede Zustimmung ist nur dann gültig, wenn er/sie schriftlich unterzeichnet wurde und nur in dem speziellen Fall, in dem er/sie gegeben wurde, und ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung darf nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung einer anderen Bestimmung oder als Zustimmung in Bezug auf einen ähnlichen Fall oder Umstand ausgelegt werden. Diese Vereinbarung begründet keine Rechte Dritter und kein Gemeinschaftsunternehmen, keine Partnerschaft und kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, hat keine der Parteien das Recht, die Befugnis oder die Befugnis, eine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung oder Pflicht im Namen der anderen Partei zu begründen. Diese Vereinbarung kommt den Parteien und ihren jeweiligen gesetzlichen Vertretern, Nachfolgern und Abtretungsempfängern zugute und ist für sie verbindlich. Der Kunde darf diesen Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Mavrck weder direkt noch indirekt, einschließlich durch Abtretung, kraft Gesetzes oder Änderung der Kontrolle, übertragen oder abtreten. Falls einer Partei Gerichtskosten entstehen, um diese Vereinbarung durchzusetzen, hat die obsiegende Partei, wie von einem zuständigen Gericht festgelegt, Anspruch auf Erstattung dieser Gerichtskosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren, Kosten und notwendige Auslagen, zusätzlich zu allen anderen Ansprüchen, die dieser Partei zustehen. Dieses Abkommen kann in mehreren Exemplaren ausgefertigt werden, wobei jedes Exemplar ein Original darstellt und alle Exemplare zusammen ein und dasselbe Abkommen bilden. Eine unterzeichnete Kopie dieser Vereinbarung, die per Fax, E-Mail oder auf einem anderen elektronischen Weg übermittelt wird, hat dieselbe Rechtswirkung wie die Übermittlung einer unterzeichneten Originalkopie dieser Vereinbarung. Die Überschriften dieses Abkommens dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf den Aufbau oder die Auslegung des Abkommens. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind an die auf der Unterschriftenseite dieser Vereinbarung angegebene Adresse und zu Händen der dort genannten Person zu senden, es sei denn, eine Partei ändert diese Angaben durch eine Mitteilung gemäß diesem Abschnitt. Wenn eine höhere Gewalt, eine Regierung, Krieg, Terrorismus, Feuer, Überschwemmung oder andere Gründe, die außerhalb der Kontrolle einer Partei liegen, diese Partei daran hindern, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, ist eine solche Nichterfüllung entschuldigt und stellt keinen Vertragsbruch dar, solange diese Bedingungen vorherrschen.

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