Zuletzt aktualisiert: Januar 20, 2022

BITTE LESEN SIE DIESE DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN („VEREINBARUNG“) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE SICH FÜR EIN MAVRCK-PRODUKT ANMELDEN.

Mavrck LLC, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Delaware, ist Eigentümerin und hat das Recht, Lizenzen für die Produkte zu vergeben, die auf https://mavrck.co wie im nachstehend beschriebenen Auftrag angegeben, eine Influencer-Marketing-Plattform, die Influencer-Identifizierung, Aktivierung, Engagement und Online-Communities sowie ein Dashboard und/oder Analyseprodukte („MAVRCK-Produkte“) für Kunden als abonnementbasierte Software as a Service (SaaS) umfasst.

Sie („Kunde“) erklären, dass Sie entweder eine Werbeagentur („Agentur“) sind und die MAVRCK-Produkte, wie in diesem Vertrag beschrieben, zugunsten eines Kunden nutzen möchten, für den Sie Dienstleistungen in Verbindung mit Werbekampagnen erbringen, die die MAVRCK-Produkte nutzen können, oder dass Sie der direkte Nutzer der MAVRCK-Produkte für Ihre eigene Marke oder eine verbundene Marke sind, wie im Kundenauftrag beschrieben, um Marketingkampagnen unter Verwendung der MAVRCK-Produkte durchzuführen, wie im Kundenauftrag ausgewählt.

Mit Ihrer Ausführung und der Annahme durch MAVRCK durch Gegenzeichnung eines Kundenauftrags („SO“) kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und MAVRCK zustande (der „Vertrag“), der aus dem ausgefüllten Kundenauftrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zu finden unter https://mavrck.co/legal/terms-of-service/), die Erklärung zu Sicherheit und Datenschutz (zu finden unter https://mavrck.co/legal/privacypolicy)und das Service Level Agreement (zu finden unter https://mavrck.co/legal/SLA/). Durch die Nutzung der MAVRCK-Produkte erklärt sich der Kunde damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Vereinbarung in der Form gebunden zu sein, wie sie unmittelbar vor der Nutzung dieser Produkte auf https://mavrck.co/legal/terms-of-service/ veröffentlicht wurden. Durch die Nutzung dieser Produkte versichern Sie, dass Sie die aktuelle Fassung dieser Vereinbarung, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://mavrck.co/legal/terms-of-service/, der Datenschutzerklärung und der Dienstgütevereinbarung gelesen haben.

1. ABONNEMENT UND LIZENZ

MAVRCK gewährt dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, nicht ausschließliches Abonnement sowie die Lizenz und das Recht, auf Social-Media-Websites (wie Facebook, Twitter und andere Netzwerke) zuzugreifen und dort Social-Engagement-Anwendungen zu erstellen, wie sie von den MAVRCK-Produkten über das Internet zur Verfügung gestellt werden, und der Kunde akzeptiert dies,

Für jeden Kunden, der eine Agentur ist, und/oder die Kunden, für die der Kunde Werbeagentur-Dienstleistungen erbringt, die in der Auftragsbestätigung angegeben sind und den anderen Bedingungen dieses Vertrags unterliegen. MAVRCK ermöglicht dem Kunden den Zugang zu den MAVRCK-Produkten für den Kunden und/oder die in der SO angegebenen Kunden, für die der Kunde Werbeagenturleistungen erbringt. Der Kunde muss für sich und seine(n) Kunden für jede Marke des Kunden, für die der Kunde die MAVRCK-Produkte nutzen möchte, eine separate SO ausstellen. Alle Kunden der Werbeagentur des Kunden, die die MAVRCK-Produkte nutzen, unterliegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und der Kunde ist für die Zustimmung und Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Kunden verantwortlich. Es werden keine Rechte, Lizenzen oder sonstiges geistiges Eigentum an die Kunden des Kunden übertragen, und der Kunde ist verpflichtet, die MAVRCK-Produkte im Namen seiner Kunden zu warten und zu unterstützen, sofern in der ANB nichts anderes vorgesehen ist.

Für alle Nutzer der MAVRCK-Produkte, die keine Agenturen sind, gewährt MAVRCK dem Kunden vorbehaltlich der sonstigen Bedingungen dieses Vertrags Zugang zu den MAVRCK-Produkten für die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte angegebenen Produkte des Kunden, und der Kunde muss für jede Marke des Kunden, für die er die MAVRCK-Produkte nutzen möchte, eine separate Mitteilung der Beschwerdepunkte ausfüllen. Dem Kunden werden keine Rechte, Lizenzen oder sonstiges geistiges Eigentum übertragen, und der Kunde ist verpflichtet, die MAVRCK-Produkte im Namen seiner Marken zu warten und zu unterstützen, sofern in der ANB nichts anderes vorgesehen ist.

Der Kunde erkennt ferner an, dass sein Zugang zu den MAVRCK-Produkten und deren Nutzung auf die MAVRCK-Website und andere ausgewiesene Websites beschränkt ist, für die MAVRCK dem Kunden oder seinen Kunden Zugang zur Nutzung der MAVRCK-Produkte gewährt.

2. KUNDENBETREUUNG

MAVRCK bietet dem Kunden technischen Support für die vom Kunden benannten Vertreter per Telefon oder E-Mail während der regulären Geschäftszeiten von MAVRCK (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:30 Uhr (Eastern Time), außer an den im Bundesstaat Massachusetts geltenden Feiertagen). Solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber MAVRCK in der ANB und gemäß den Bedingungen dieses Vertrags nachkommt, stellt MAVRCK dem Kunden die im Service Level Agreement (SLA) unter https://mavrck.co/legal/SLA/ beschriebenen Leistungen zur Verfügung .

3. KUNDENINHALT

Wie hierin verwendet, bezeichnet „Kundeninhalte“ alle Texte, Buchauszüge, Werbematerialien, Dateien, Bilder, Fotos, Videos, Töne, Musikwerke, Urheberwerke, Anwendungen, Marken, Logos, Impressumsnamen oder andere Materialien, die vom Kunden [if Customer is marketing a product] oder dessen Kunden [if Customer is an Advertising Agency] auf den MAVRCK-Produkten eingestellt, angezeigt oder übertragen werden. MAVRCK darf die Kundeninhalte nur in dem Maße nutzen, wie es für die Erbringung der Dienste erforderlich ist, und erwirbt ansonsten keine Rechte an den Kundeninhalten, einschließlich der darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte. Der Kunde ist für die Aufbewahrung von Kopien, Duplikaten oder Backups von Kundeninhalten verantwortlich. MAVRCK ist nicht berechtigt, diese Materialien zu ändern, zu überarbeiten, zu modifizieren, zu kürzen, zu bearbeiten oder anderweitig zu verändern, es sei denn, dies ist erforderlich, um diese Materialien für die Anzeige auf einem MAVRCK-Produkt zu formatieren. Kundeninhalte dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden weder zur Erstellung abgeleiteter Werke verwendet noch mit anderen Materialien kombiniert werden, um kombinierte Inhalte zu erstellen. MAVRCK ist nicht berechtigt, Urheberrechts- oder Markenvermerke oder andere Hinweise zu entfernen, die in oder mit Kundeninhalten enthalten sind.

4. VERANTWORTLICHKEITEN DER KUNDEN

Der Kunde wird (a) innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum des Beginns der Dienstleistungen eine Genehmigung, Änderungen oder eigene kreative Arbeiten in einer ausgeführten SO bereitstellen oder MAVRCK wird alle öffentlich verfügbaren kreativen Arbeiten verwenden, um dem Kunden die MAVRCK-Produkte zu liefern; (b) die alleinige Verantwortung für die Verwaltung des Kundeninhalts auf den MAVRCK-Produkten zu tragen, sofern diese Verantwortung nicht im Rahmen der in der ANB beschriebenen Dienstleistungen an MAVRCK delegiert wird; (c) die MAVRCK-Produkte nur für Zwecke zu verwenden, die nach den geltenden lokalen, staatlichen, nationalen oder internationalen Gesetzen oder Vorschriften zulässig sind; (d) die MAVRCK Social Activation Plattform nicht in einer Weise zu nutzen, die gegen Vereinbarungen mit Dritten verstößt, die dem Kunden von MAVRCK im Voraus zur Verfügung gestellt wurden, (e) innerhalb der MAVRCK-Produkte einen Link zu einer Datenschutzrichtlinie und den Nutzungsbedingungen einfügen, wobei MAVRCK sicherstellt, dass dieser Link zu jedem der MAVRCK-Produkte hinzugefügt werden kann, die personenbezogene Daten („PII“) über die MAVRCK-Verwaltungsanwendung erfassen; (f) die MAVRCK-Produkte nicht zu verwenden, um zur Durchführung illegaler Aktivitäten oder anderer Aktivitäten aufzurufen, die unsere Rechte oder die Rechte anderer verletzen; (g) keine „Deep-Links“, „Page-Scrape“, „Robots“, „Spiders“ oder andere automatische Geräte, Programme, Algorithmen oder Methoden oder ähnliche oder gleichwertige manuelle Verfahren zu verwenden, um auf einen Teil der MAVRCK-Produkte zuzugreifen, diesen zu erwerben, zu kopieren oder zu überwachen oder die Navigationsstruktur oder Darstellung der MAVRCK-Produkte in irgendeiner Weise zu reproduzieren oder zu umgehen, um Materialien, Dokumente oder Informationen auf einem Weg zu erhalten oder zu versuchen, der nicht absichtlich über die MAVRCK-Produkte zur Verfügung gestellt wird; (h) nicht zu versuchen, sich durch Hacking, Passwort-Mining“ oder andere Mittel unbefugten Zugang zu Teilen oder Funktionen der MAVRCK-Produkte oder zu anderen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen, die mit den MAVRCK-Produkten oder einem unserer Server verbunden sind; (i) keine Handlungen vorzunehmen, die die Infrastruktur der MAVRCK-Produkte oder unsere Systeme oder Netzwerke oder mit den MAVRCK-Produkten verbundene Systeme oder Netzwerke in unangemessener oder unverhältnismäßig großer Weise belasten; (j) keine Geräte, Software oder Routinen zu verwenden, die das ordnungsgemäße Funktionieren der MAVRCK-Produkte oder eine über die MAVRCK-Produkte durchgeführte Transaktion oder die Nutzung der MAVRCK-Produkte durch andere Personen stören oder zu stören versuchen; und (k) ein „Powered by MAVRCK“-Logo und einen Hyperlink auf allen MAVRCK-Produkten anzubringen.

5. MARKEN UND MARKETING

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass MAVRCK während der Laufzeit dieses Vertrages die Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Bilder, Zeichen, Logos, Domainnamen und andere unterscheidungskräftige Markenmerkmale oder Identifizierungen („Marken“) des Kunden in Verbindung mit seinen Leistungen im Rahmen dieses Vertrages verwenden darf. Jede andere vorgeschlagene Verwendung der Marken einer Partei (oder der Kunden einer Partei) bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden, mit der Ausnahme, dass MAVRCK den Kunden als Kunden auf der Website von MAVRCK aufführen darf. Keine der Parteien wird die andere in falscher, irreführender oder herabsetzender Weise darstellen. Die Parteien vereinbaren ferner, Pressemitteilungen, Marketinganfragen und Fallstudien vorzubereiten, wobei alle derartigen gemeinsamen Marketingaktivitäten vor der Veröffentlichung einvernehmlich vereinbart werden müssen.

6. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

Mit Ausnahme der Kundeninhalte können der Kunde und [if Customer is an Advertising Agency] Die Kunden des Kunden haben und erwerben keine Rechte, Titel und Anteile an den MAVRCK-Produkten oder an den darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechten (unabhängig davon, ob diese Rechte registriert sind oder nicht und wo in der Welt diese Rechte bestehen). Nichts, was im Rahmen dieses Abkommens geschaffen wird, ist ein Gemeinschaftswerk. Der Klarheit halber schließt diese Bestimmung jegliche Anpassung der MAVRCK-Produkte ein.

7. EIGENTUMSVERHÄLTNIS DER DATEN

Alle mit den MAVRCK-Produkten verarbeiteten Endbenutzerinformationen und -daten gehen in das Eigentum von MAVRCK über, und MAVRCK gewährt dem Kunden während der Laufzeit einer aktiven SO Zugriff auf die mit den MAVRCK-Produkten im Namen des Kunden verarbeiteten Daten. Der Kunde hat dann das Recht, die Daten nach eigenem Ermessen zu nutzen und zu verbreiten. Der Kunde wird seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien bei der Nutzung der MAVRCK-Produkte durch den Kunden deutlich angeben. MAVRCK verpflichtet sich, die über MAVRCK-Produkte gesammelten Daten nicht an Dritte zu verkaufen, zu lizenzieren, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass MAVRCK die Daten der Endnutzer für den Ausbau der MAVRCK-Communities, für Marketingaktivitäten und -analysen sowie für statistische Auswertungen verwenden darf.

Für alle Kurzform-Inhalte (Social Posts, Bilder, etc.) erhält der Kunde eine unbefristete, voll bezahlte Lizenz zur Nutzung und Vervielfältigung aller Inhalte, die im Namen des Kunden von Influencern über die Mavrck-Produkte erstellt wurden. Für alle längeren Inhalte (Blogs, Videos usw.) erhält der Kunde eine eingeschränkte Lizenz zur Nutzung solcher Inhalte, die von Influencern im Namen des Kunden erstellt wurden, für die mit dem Influencer vereinbarte Laufzeit für solche längeren Inhalte.

8. VERBESSERUNGEN

MAVRCK steht es frei, die Ideen, Vorschläge oder Materialien des Kunden (oder Teile davon) im Zusammenhang mit den MAVRCK-Produkten zu implementieren, zu verwenden, zu modifizieren oder anderweitig zu verwerten, ohne dass dem Kunden gegenüber eine Zahlung oder sonstige Verpflichtung besteht, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, gegenüber MAVRCK keinerlei Ansprüche aufgrund von Eigentumsrechten geltend zu machen. Der Kunde erkennt an, dass MAVRCK die MAVRCK-Produkte von Zeit zu Zeit modifizieren, aktualisieren oder anderweitig ändern kann. Wenn der Kunde feststellt, dass solche Änderungen zu einer verminderten Funktionalität geführt haben, kann der Kunde diesen Vertrag gemäß den Kündigungsbestimmungen in Abschnitt 11 dieses Vertrages kündigen, ohne dass ihm für die Ausübung dieses Rechts eine Strafe droht.

9. GEBÜHREN UND ZAHLUNGEN

Die an MAVRCK zu zahlenden Gebühren sind in der Mitteilung der Beschwerdepunkte festgelegt. Alle Zahlungen sind bei Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, sofern in der SO nichts anderes vermerkt ist. Für überfällige Beträge kann eine Verspätungsgebühr in Höhe von achtzehn Prozent pro Jahr (18 %) oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz erhoben werden, und die Verspätungsgebühren werden monatlich auf alle ausstehenden Beträge erhoben, beginnend mit dem Tag, an dem die Zahlung fällig war. Alle Kosten, die für die Eintreibung fälliger Beträge anfallen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten), sowie alle Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen.

10. STEUERN

Die Gebühren und alle anderen im Rahmen dieses Vertrags fälligen Beträge sind Nettobeträge, ausschließlich aller Steuern, Abgaben und Veranlagungen, einschließlich und ohne Einschränkung aller Verkaufs-, Quellen-, Mehrwertsteuer-, Verbrauchs-, Wert- und Nutzungssteuern (zusammenfassend als „Steuern“ bezeichnet), und unterliegen nicht der Aufrechnung oder Reduzierung aufgrund von Steuern, die dem Kunden entstehen oder anderweitig infolge dieses Vertrags fällig werden. Der Kunde ist für alle Steuern im Zusammenhang mit der Nutzung der MAVRCK-Produkte verantwortlich und hat diese direkt zu zahlen. In allen anderen Fällen ist der Kunde für die Erhebung der auf den Verkauf seiner Produkte anfallenden Steuern und die Abführung der Zahlungen an die zuständige Steuerbehörde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, MAVRCK von allen Steuern freizustellen und zu verteidigen, die sich aus den mit den MAVRCK-Produkten durchgeführten Transaktionen ergeben, mit Ausnahme der Steuern, die auf dem Einkommen von MAVRCK basieren.

11. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Beginns der Dienstleistungen des ersten Kundenauftrags zwischen den Parteien („Datum des Inkrafttretens“) und bleibt danach in Kraft, sofern sie nicht gemäß diesem Abschnitt 11 oder durch schriftliche Vereinbarung der Parteien ersetzt oder anderweitig beendet wird. Jede Mitteilung der Beschwerdepunkte tritt mit dem Datum des Beginns der Dienstleistungen in Kraft und bleibt bis zu dem in der jeweiligen Mitteilung der Beschwerdepunkte angegebenen Datum der Beendigung in Kraft. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, endet dieses Abkommen erst mit der Beendigung der letzten Mitteilung der Beschwerdepunkte zwischen den Parteien, wobei jede Mitteilung der Beschwerdepunkte gemäß ihren eigenen Bestimmungen sowie gemäß den Bestimmungen dieses Abkommens kündbar ist.

Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen, wenn die andere Partei eine der Bedingungen dieser Vereinbarung wesentlich verletzt und die verletzende Partei diese Verletzung nicht innerhalb dieser dreißig (30) Tage behebt. Mit der Beendigung dieses Abkommens erlöschen alle Verkaufsaufträge zwischen den Parteien.

Sollte eine der Parteien in Konkurs gehen, ein freiwilliges Insolvenzverfahren nach Chapter 7 einleiten, eine Generalabtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornehmen, die Einsetzung eines Konkursverwalters für sie oder ihr Vermögen beantragen oder ihr zustimmen oder schriftlich zugeben, dass sie nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, kann die andere Partei diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen. Eine solche Beendigung entbindet keine der Parteien von ihren aufgelaufenen Verpflichtungen.

Bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung gibt MAVRCK dem Kunden alle Kundeninhalte zurück und vernichtet Kopien dieser Kundeninhalte. MAVRCK löscht alle Kundeninhalte von allen Computern, Netzwerken oder Softwaresystemen, die sich unter seiner Kontrolle befinden, und bescheinigt dem Kunden, dass er die Anforderungen dieser Bestimmung erfüllt.

12. SURVIVIAL

Aufgelaufene Zahlungsverpflichtungen, dieser Abschnitt 12 und die Abschnitte 3, 5, 6, 8, 10, 11, 13, 15, 16 und 17 überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung. Nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrags kann MAVRCK die Kundeninhalte dauerhaft von den Servern von MAVRCK löschen.

13. VERTRAULICHKEIT

„Vertrauliche Informationen“ sind alle urheberrechtlich geschützten Informationen und schließen die Bestimmungen dieser Vereinbarung ein. Außer in den Fällen, in denen dies nach dieser Vereinbarung zulässig ist, wird keine Partei (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei in irgendeiner Weise zu nutzen; (b) ein Recht an den vertraulichen Informationen der anderen Partei zu erwerben; (c) vertrauliche Informationen der anderen Partei an Dritte weiterzugeben; oder (d) sich weigern, die vertraulichen Informationen der anderen Partei auf Anfrage unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Ungeachtet des Vorstehenden gilt dieser Abschnitt nicht für Informationen, die die empfangende Partei nachweisen kann: (a) ohne eigenes Verschulden Teil des öffentlichen Bereichs ist oder wird, oder (b) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei im Besitz der empfangenden Partei befand, wie aus den zum Zeitpunkt der Offenlegung vorhandenen Akten hervorgeht. Darüber hinaus ist jede Partei berechtigt, die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder von einem Gericht oder einer Regierungsbehörde angeordnet ist, nachdem sie die andere Partei davon in Kenntnis gesetzt und dieser die Möglichkeit gegeben hat, eine Schutzanordnung zu beantragen. Die Parteien geben gegenseitig genehmigte Pressemitteilungen heraus, in denen sie den Abschluss dieser Vereinbarung und die künftige Einführung zusätzlicher Plattformkomponenten ankündigen, und die Parteien können die Existenz dieser Vereinbarung und die Beziehung der Parteien in ihren jeweiligen Marketingmaterialien, Finanzberichten, Präsentationen, Website-Materialien, Kundenlisten und anderen Medien offenlegen, aber der Kunde muss MAVRCK jede derartige Offenlegung vor der Offenlegung zur Genehmigung vorlegen, und in keinem Fall darf eine der Parteien die finanziellen oder sonstigen Bedingungen dieser Vereinbarung offenlegen. Die in diesem Abschnitt genannten Verpflichtungen (a) gilt ab Beginn dieser Vereinbarung für alle vertraulichen Informationen, die der empfangenden Partei offengelegt werden, einschließlich vertraulicher Informationen, die im Laufe der Verhandlungen über diese Vereinbarung offengelegt werden; und (b) auch nach Beendigung dieses Abkommens fortbestehen wird.

14. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

Zusätzlich zu den an anderer Stelle hierin enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen:

MAVRCK erklärt und garantiert, dass: (a) dass es über die uneingeschränkte Befugnis und Vollmacht verfügt, dieses Abkommen zu schließen und seine Verpflichtungen aus diesem Abkommen zu erfüllen; (b) dieses Abkommen eine gültige und verbindliche Verpflichtung darstellt; (c) es seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften erfüllen wird, insbesondere im Zusammenhang mit der Erfassung, Verwendung und Speicherung von personenbezogenen Daten; (d) die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht gegen eine Bestimmung einer Vereinbarung verstößt, deren Vertragspartei er ist oder an die er gebunden ist; (e) er über alle Rechte, Lizenzen und Genehmigungen verfügt, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind; (f) sie das Recht hat, dem Kunden die in diesem Vertrag eingeräumten Rechte zu gewähren, ohne Rechte Dritter zu verletzen; (g) die MAVRCK-Produkte und die Nutzung der MAVRCK-Produkte gemäß diesem Vertrag keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen, verletzen oder in irgendeiner Weise gegen sie verstoßen oder eine unbefugte Nutzung oder widerrechtliche Aneignung derselben darstellen; (h) Er wird kein Material in die MAVRCK-Produkte einbringen, das die Installation oder Übertragung von Malware ermöglicht oder verursacht oder in irgendeiner Weise die Installation oder Übertragung von Malware erleichtert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spyware, Viren, Würmer, Rootkits, Adware, Keystroke-Logger, Dialer, Zeitbomben oder Zeitsperren oder Bot-Software, (i) dass es bei der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung von Kundendaten seine Datenschutzpolitik und alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einhält.

Der Kunde erklärt und garantiert, dass: (a) dass es über die uneingeschränkte Befugnis und Vollmacht verfügt, dieses Abkommen zu schließen und seine Verpflichtungen aus diesem Abkommen zu erfüllen; (b) dieses Abkommen eine gültige und verbindliche Verpflichtung darstellt; (c) es seine Verpflichtungen aus diesem Abkommen in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Regelungen erfüllen wird; (d) die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht gegen eine Bestimmung einer Vereinbarung verstößt, deren Vertragspartei er ist oder an die er gebunden ist; (e) er über alle Rechte, Lizenzen und Genehmigungen verfügt, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind; (f) er Eigentümer des Kundeninhalts ist oder anderweitig das Recht hat, den Kundeninhalt in Verbindung mit den MAVRCK-Produkten zu verwenden, und dass eine solche Verwendung keine Rechte Dritter verletzt; und (g) es hat das Recht, alle Produkte zu verkaufen, die es über die MAVRCK-Produkte verkauft.

15. ENTSCHÄDIGUNG, GARANTIEAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die Parteien (jeweils eine „freistellende Partei“) stellen die jeweils andere Partei und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Angestellten, Agenten und Vertreter (jeweils eine „freigestellte Partei“) von allen Schäden, Kosten, Ausgaben und Verbindlichkeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und -kosten, frei, die sich aus Ansprüchen Dritter jeglicher Art gegen eine freigestellte Partei ergeben, die sich aus den folgenden Handlungen der freistellenden Partei ergeben (i) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten, die sich ganz oder teilweise aus diesem Abkommen ergeben, oder (ii) die Verletzung oder angebliche Verletzung der hierin enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen.

SOFERN HIER NICHT ANDERS ANGEGEBEN, WERDEN DIE HIER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN MAVRCK PRODUKTE OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE SIND UND WIE SIE VERFÜGBAR SIND.

MIT AUSNAHME DER SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI ODER DER VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI HAFTET KEINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN AUFGRUND EINES VERTRAGS, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG, EINER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGEN HAFTUNG, EINER FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINER ANDEREN RECHTLICHEN ODER ANGEMESSENEN THEORIE FÜR (A) JEGLICHE ENTGANGENEN GEWINNE, Kosten für die Beschaffung von Ersatzgütern oder -dienstleistungen ODER ANDERE FOLGESCHÄDEN, SPEZIELLE, INDIREKTE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, SELBST WENN EINE PARTEI DIE ANDERE VORHER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN HAT UND SOLCHE SCHÄDEN VORAUSSEHBAR SIND ODER (B) JEGLICHE DIREKTE SCHÄDEN, DIE (GESAMT) die Beträge übersteigen, die MAVRCK im Rahmen dieses Vertrags in den vorangegangenen 12 Monaten erhalten hat; diese Begrenzung gilt jedoch nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens einer Partei.

Die Partei, die eine Entschädigung beantragt (die „entschädigte Partei“), informiert die andere Partei (die „entschädigende Partei“) unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch, der unter die vorstehenden Entschädigungen fällt. Die Parteien verpflichten sich, bei diesen Verfahren uneingeschränkt zu kooperieren. Die entschädigende Partei hat das Recht, sich gegen solche Ansprüche mit Anwälten zu verteidigen, die für die entschädigte Partei in angemessener Weise annehmbar sind, und hat die Kontrolle über den Rechtsstreit, die Verhandlung und die Beilegung eines solchen Anspruchs. Die entschädigte Partei kann sich auf eigene Kosten durch einen Anwalt vertreten lassen. Keine der Parteien wird einen Vergleich schließen, der die Rechte der anderen Partei wesentlich beeinträchtigt, und keine der Parteien ist verpflichtet, die andere Partei für einen Vergleich zu entschädigen, der ohne die Zustimmung der entschädigenden Partei geschlossen wurde, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf.

16. DISPUTES

Ungeachtet gegenteiliger gesetzlicher Bestimmungen muss jeder Anspruch oder Klagegrund, der sich aus der Nutzung der MAVRCK-Produkte oder dieser Vereinbarung durch den Kunden ergibt oder damit zusammenhängt („Anspruch“), innerhalb eines Jahres nach Entstehen des Anspruchs geltend gemacht werden, andernfalls ist er für immer verjährt. Alle Ansprüche müssen gemäß einem der nachstehenden Unterabschnitte oder gemäß einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien gelöst werden.

Das Zustandekommen, die Auslegung und die Interpretation dieser Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts unter Ausschluss jeglicher Regeln oder Grundsätze, die auf das materielle Recht eines anderen Staates oder einer anderen Gerichtsbarkeit verweisen und dieses anwenden würden.

Bei allen Ansprüchen (mit Ausnahme von Ansprüchen auf Unterlassung oder andere billigkeitsrechtliche Ansprüche), bei denen der Gesamtbetrag des geforderten Schiedsspruchs weniger als 10.000 $ beträgt, kann jede Partei wählen, die Streitigkeit auf kosteneffiziente Weise durch ein verbindliches, nicht anlassbezogenes Schiedsverfahren beizulegen (und wenn eine solche Wahl getroffen wird, muss der Anspruch wie hierin vorgesehen geschlichtet werden). Entscheidet sich eine Partei für ein Schiedsverfahren, so leitet sie dieses über einen etablierten Anbieter für alternative Streitbeilegung (ADR“) ein, auf den sich die Parteien geeinigt haben. Der ADR-Anbieter und die Parteien müssen die folgenden Regeln einhalten: (i) Das Schiedsverfahren wird telefonisch, online und/oder ausschließlich auf der Grundlage schriftlicher Eingaben durchgeführt; (ii) das Schiedsverfahren beinhaltet kein persönliches Erscheinen der Parteien oder Zeugen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart; und (iii) jedes Urteil über den Schiedsspruch des Schiedsrichters kann vor jedem zuständigen Gericht gefällt werden.

17. ALLGEMEINES

Diese Vereinbarung, bestehend aus dem Kundenauftrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zu finden unter https://mavrck.co/legal/terms-of-service), die Erklärung zu Sicherheit und Datenschutz (zu finden unter https://mavrck.co/legal/privacypolicy), und das Service Level Agreement (zu finden unter https://mavrck.com/legal/SLA) zusammen mit den Anlagen und etwaigen Änderungen, die von den Parteien vorgenommen wurden, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Mitteilungen, Zusicherungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien, ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf den Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung. Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen: (a) sie werden in dem Maße angepasst, wie es erforderlich ist, um dem geltenden Recht zu entsprechen, oder gestrichen, wenn sie nicht angepasst werden können, so dass die Gültigkeit dieses Abkommens nicht beeinträchtigt wird; und (b) die übrigen Bestimmungen bleiben in Kraft. Eine Änderung dieser Vereinbarung oder eines Anhangs ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt und von jeder der Parteien unterzeichnet wurde. Jeder Verzicht oder jede Zustimmung ist nur dann gültig, wenn er/sie schriftlich unterzeichnet wurde und nur in dem speziellen Fall, in dem er/sie gegeben wurde, und ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung darf nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung einer anderen Bestimmung oder als Zustimmung in Bezug auf einen ähnlichen Fall oder Umstand ausgelegt werden. Diese Vereinbarung gewährt keine Rechte Dritter und begründet kein Gemeinschaftsunternehmen, keine Partnerschaft und kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, hat keine der Parteien das Recht, die Befugnis oder die Befugnis, eine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung oder Pflicht im Namen der anderen Partei zu begründen. Diese Vereinbarung kommt den Parteien und ihren jeweiligen gesetzlichen Vertretern, Nachfolgern und Abtretungsempfängern zugute und ist für sie verbindlich. Der Kunde darf diesen Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MAVRCK weder direkt noch indirekt, auch nicht durch Abtretung, kraft Gesetzes oder Änderung der Kontrolle, übertragen oder abtreten. Falls einer Partei Gerichtskosten entstehen, um diese Vereinbarung durchzusetzen, hat die obsiegende Partei, wie von einem zuständigen Gericht festgelegt, Anspruch auf Erstattung dieser Gerichtskosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren, Kosten und notwendige Auslagen, zusätzlich zu allen anderen Ansprüchen, die dieser Partei zustehen. Dieses Abkommen kann in mehreren Exemplaren ausgefertigt werden, wobei jedes Exemplar ein Original darstellt und alle Exemplare zusammen ein und dasselbe Abkommen bilden. Eine unterzeichnete Kopie dieser Vereinbarung, die per Fax, E-Mail oder auf einem anderen elektronischen Weg übermittelt wird, hat dieselbe Rechtswirkung wie die Übermittlung einer unterzeichneten Originalkopie dieser Vereinbarung. Die Überschriften dieses Abkommens dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf den Aufbau oder die Auslegung des Abkommens. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an die auf der Unterschriftenseite dieser Vereinbarung angegebene Adresse und zu Händen der dort genannten Person gesandt werden, es sei denn, eine Partei ändert diese Angaben durch eine Mitteilung gemäß diesem Abschnitt. Wenn höhere Gewalt, eine Regierung, Krieg, Terrorismus, Feuer, Überschwemmung oder andere Ursachen, die außerhalb der Kontrolle einer Partei liegen, diese Partei daran hindern, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, ist eine solche Nichterfüllung entschuldigt und stellt keinen Vertragsbruch dar, solange diese Bedingungen vorherrschen.