Beilage B
Zusatz zur API-Lizenz
Dieser API-Lizenzzusatz („Zusatz„) ist ein Anhang zu dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Software-As-A-Service-Vertrag (der „Vertrag„) und unterliegt diesem. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Nachtrags im Widerspruch zum Abkommen stehen, so hat die jeweilige Bestimmung des Nachtrags Vorrang. Alle in diesem Nachtrag nicht definierten Begriffe haben die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung.
I. Mavrck-API und Mavrck-Daten
- Definitionen
- Dokumentation – Das technische Material, das Mavrck dem Kunden in elektronischer Form zur Verfügung stellt und das die Nutzung, die Funktionalität und den Betrieb der Mavrck API beschreibt.
- Endbenutzer – Benutzer von Kundenvermögenswerten, die an durchsetzbare Servicebedingungen mit dem Kunden gebunden sind.
- Lizenziertes Material – Ein Sammelbegriff für die Mavrck API und Mavrck Daten. Das lizenzierte Material darf nicht enthalten (i) zusätzlich entwickelter Code für die Mavrck-API, der von einer der Parteien entwickelt wird, um die Anzeige der Mavrck-Daten innerhalb der Kunden-Assets zu ermöglichen; und (ii) vom Kunden vorgenommene Änderungen an den Mavrck-Daten.
- Kunden-Assets – Kunden-Websites, -Anwendungen und andere Angebote, die Mavrck-Daten anzeigen oder das lizenzierte Material anderweitig nutzen.
- Mavrck API – Die Mavrck Programmierschnittstelle („API“) und die zugehörige Dokumentation, Daten, Code und andere Materialien, die von Mavrck mit der API zur Verfügung gestellt werden, in der jeweils aktualisierten Fassung, die die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität aufweist und ermöglicht.
- Vertretungen – jede Person, die verbundenen Unternehmen dieser Person und ihre Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Berater (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Finanzberater, Rechtsbeistände und Wirtschaftsprüfer), die durch eine schriftliche Vereinbarung oder eine andere rechtliche Verpflichtung gebunden sind, die Vertraulichkeit der ihnen offengelegten vertraulichen Informationen zu wahren, wie es die Bedingungen dieser Vereinbarung erfordern.
- Lizenz von Mavrck. Vorbehaltlich der Bedingungen in diesem Vertrag gewährt Mavrck dem Kunden hiermit für seinen internen Geschäftsgebrauch eine begrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz während der Laufzeit ausschließlich für:
- Verwenden Sie die Mavrck-API zur Entwicklung und Implementierung innerhalb der Kunden-Assets;
- Kopieren, Speichern und Anzeigen der Mavrck-Daten auf und durch Kunden-Assets an Endnutzer, wie in diesem Vertrag erlaubt;
- Mavrck-Daten zu modifizieren, soweit dies für die Nutzung dieser Mavrck-Daten auf oder durch Kundenvermögen erforderlich ist; und
- Nach dem Ermessen des Kunden darf er die Mavrck-Marken nur verwenden und anzeigen, um die Angebote von Mavrck als Quelle der Mavrck-Daten zu kennzeichnen, und zwar ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschnitt II.3).
II. Beschränkungen für die Verwendung von lizenziertem Material
- Reverse Engineering und andere Beschränkungen. Der Kunde wird es nicht tun oder versuchen (und es anderen nicht erlauben) 1) die Mavrck-API zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu übersetzen oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode, die Geschäftsgeheimnisse oder das Know-how, das der Mavrck-API oder einem Teil davon zugrunde liegt, abzuleiten; 2) die Eigenschaften oder die Funktionalität der Mavrck-API zu beeinträchtigen, zu modifizieren, zu stören oder zu deaktivieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche Mechanismen, die dazu dienen, die Funktionalität einzuschränken oder zu kontrollieren; 3) die Mavrck API ganz oder teilweise an Dritte zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu unterlizenzieren, zu vertreiben, weiterzugeben, zu syndizieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen, abzutreten oder anderweitig zu übertragen oder ihnen Zugang dazu zu gewähren, sofern dies nicht ausdrücklich hierin gestattet ist; 4) außer zur Aktivierung von Kunden-Assets, zur Nutzung der Mavrck API auf Basis von Service-Büros, Miet- oder Managed Services oder zur Erlaubnis für andere Personen oder Unternehmen, Links zur Mavrck API zu erstellen oder die Mavrck API auf einem anderen Server oder drahtlosen oder internetbasierten Gerät zu „rahmen“ oder zu „spiegeln“ oder auf andere Weise Dritten Token, Schlüssel, Passwörter oder andere Anmeldedaten für die Mavrck API zur Verfügung zu stellen; 5) das lizenzierte Material für illegale oder unbefugte Zwecke zu verwenden, oder 6) das Lizenzmaterial (mit Ausnahme von Mavrck-Daten, die von den Endnutzern des Kunden und den Kunden des Kunden erhalten wurden) in einem eigenständigen Produkt oder einer eigenständigen Dienstleistung zu verwenden (d.h., eigenständig bedeutet, dass das Lizenzmaterial einem Kunden zur Verfügung gestellt wird, der keine anderen Dienstleistungen und Produkte des Kunden erhält, sondern nur das Lizenzmaterial durch ein einzigartiges Produkt), das mit den von Mavrck angebotenen Produkten oder Dienstleistungen konkurriert.
- Ratenobergrenzen. Ist das Nutzungsvolumen des Kunden nach billigem Ermessen von Mavrck unangemessen hoch, so kann Mavrck Tarifbegrenzungen für diese Nutzung einführen.
- Verwendung von Mavrck-Marken. Die Mavrck-Marken dürfen nicht in oder als Teil des eingetragenen Firmennamens des Kunden, eines der Kundenlogos oder eines der Service- oder Produktnamen des Kunden enthalten sein. Darüber hinaus darf der Kunde keine von den Mavrck-Marken abgeleiteten Werke erstellen oder die Mavrck-Marken auf eine Art und Weise verwenden, die einen unzutreffenden Eindruck von Befürwortung, Sponsoring oder Verbindung mit Mavrck erweckt oder nahelegt. Der Kunde wird Mavrck-Geschäftsnamen und/oder -Logos nicht in einer Weise verwenden, die die Nutzer der Kunden-Assets irreführen, verwirren oder täuschen kann. Jegliche Nutzung der Mavrck-Marken und der sich daraus ergebende Goodwill kommen Mavrck zu Gute. Der Kunde darf die Mavrck-Marken ohne die vorherige Zustimmung von Mavrck nicht verwenden, es sei denn, dies wird hier ausdrücklich genehmigt. Der Kunde wird keine Eigentumshinweise oder Mavrck-Marken auf dem lizenzierten Material entfernen oder verändern.
III. Aktualisierungen
Der Kunde erkennt an, dass Mavrck die Mavrck-APIs von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen aktualisieren oder modifizieren kann, vorausgesetzt, dass keine Aktualisierung oder Modifikation die Funktionalität, die Eigenschaften oder die Kapazität (in jedem Fall eine „Update„Wenn sich jedoch die Datenverfügbarkeits-Feeds und APIs, die gemäß den Spezifikationen erforderlich sind, infolge von Aktualisierungen, Aufhebungen oder Beschränkungen durch Dritte ändern, stellt diese spezifische Verringerung der Funktionalität oder Kapazität keinen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar. In jedem Fall wird Mavrck den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich über jede Anfrage oder jedes Update informieren.
IV. Eigentümerschaft
Das lizenzierte Material wird lizenziert, nicht verkauft, und Mavrck behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährt werden. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Mavrck, seine Drittlizenzgeber und die Schöpfer der Mavrck-Daten alle weltweiten Rechte, Titel und Interessen an dem lizenzierten Material und den Mavrck-Daten behalten, einschließlich aller Rechte an Patenten, Marken, Handelsnamen, Urheberrechten, urheberrechtsfähigen Werken, Geschäftsgeheimnissen, Know-how, Daten (einschließlich aller Anwendungen dafür) und aller Eigentumsrechte gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten, jeglicher anderer Jurisdiktion oder jeglicher Verträge („IP-Rechte„). Der Kunde ist Inhaber aller IP-Rechte für (i) zusätzlich entwickelter Code (und dessen Modifikationen) für die Mavrck-API, der vom Kunden oder in dessen Auftrag entwickelt wurde, um die Anzeige der Mavrck-Daten innerhalb der Kunden-Assets zu ermöglichen; und (ii) Änderungen an den Mavrck-Daten, die vom oder im Namen des Kunden vorgenommen oder innerhalb des Kundenvermögens verwendet werden.
V. Andere wichtige Begriffe
Schutz der Benutzer. Der Kunde wird nicht wissentlich: 1) Regierungsbehörden, Strafverfolgungsbehörden oder anderen Organisationen zu erlauben oder sie dabei zu unterstützen, Mavrck-Daten zu überwachen oder Informationen über die Endnutzer von Mavrck zu erhalten (es sei denn, es liegt eine Vorladung, ein Gerichtsbeschluss oder ein anderes gültiges rechtliches Verfahren vor), oder dies könnte anderweitig mit den angemessenen Erwartungen der Endnutzer an die Privatsphäre unvereinbar sein; und 2) Mavrck-Daten einer Person oder Einrichtung anzuzeigen, zu verteilen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, von der der Kunde vernünftigerweise annimmt, dass sie diese Daten verwenden wird, um die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (zu finden unter http://www.un.org/en/documents/udhr/) zu verletzen, einschließlich und ohne Einschränkung Artikel 12, 18 oder 19. Ausnahmen von diesen Beschränkungen können bei Vorliegen dringender Umstände beantragt werden und bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Mavrck.